Mitglied inaktiv
Sehr geehrte fRau Bader, bei unserer Hochzeit haben wir beide unsere Nachnamen behalten, mein Mann (Spanier) führt weiterhin den in Spanien üblichen Doppelnamen (1. Nachname des Vaters + 1. Nachname der Mutter). Unser 1. Sohn erhielt dabnn auch einen Doppelnamen, wie in Spanien üblich. Nun habe ich gehört, dass Kinder nun keine Doppelnamen mehr erhalten dürfen. Würde unser 2. Kind demnach einen anderen Nachnamen als sein Bruder führen müssen? Mit freundl. Gruß, Rossana
Liebe Rosana, gilt für Sie deutsches Recht? Danach kann das Kind keinen Doppelnamen erhalten. Es gibt aber für verschiedenen Länder Ehen Ausnahmen. Wenn für das erste Kind schon eine solche gegolten hat, kann man davon ausgehen, dass es für das zweite auch so ist. Sie müssen also erst mal klären, warum das erste Kind (falls in Deutschland) einen in D nicht zulässigen Doppelnamen erhalten durfte. Gruß, NB
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