Mitglied inaktiv
hallo, wir sind nicht verheiratet, erwarten jedoch unser erstes kind. im moment steht es auch nicht zur debatte zu heiraten. Nun aber meine frage, sofern unser kind meinen nachnamen erhält und wir später vielleicht doch heiraten sollten, ist es dann noch möglich das es den namen von meinem Freund/Mann erhält, welchen ich dann auch hätte? Ich bin mir da so unsicher, denn meine erste Tochter hat meinen Nachnamen (mein erster mann hatte ihn auch angenommen). nun hat er geheiratet und seinen "mädchennamen" wieder angenommen, mit einer Unterschrift beim amt war es auch möglich das unsere gemeinsame Tochter seinen namen annimmt....aber wie verhält sich das wenn man eh elternteil ist und dann heiratet? Danke im vorraus
Hallo, bei Eheschließung kann das Kind einbenannt werden. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt