Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Vielleicht können Sie uns weiterhelfen: Als wir vor Jahren geheiratet haben, war die Nachnamengebung noch nicht so locker. Deshalb nahmen wir für selbstverständlich den "fürchterlichen" langen, schwerzuschreibenden und schwerauszusprechenden Nachnamen meines Mannes an. In Kürzen bekommen wir jedoch unser erstes Kind, dem wir diesen Nachnamen eigendlich nicht "antun" wollen. Unsere Frage: Können wir alle gemeinsam meinen Mädchennamen annehmen? Oder nur unser Kind? Was kostet so etwas? Vielleicht wissen Sie etwas dazu? Wäre schön Vielen Dank! Lilith
Liebe Lilith, eine Änderung des Familiennamens ist nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die bei Ihnen nach Ihrer Schilderung wohl überschritten ist. Aber einen Versuch auf dem Standesamt ist es wert! N. Bader
Mitglied inaktiv
Wir haben 1997 geheiratet, da wurde gerade die frühere 5-Jahres-Frist aufgehoben. Wir haben beide unsere Namen behalten, und können das jederzeit ändern lassen. Sagt das Standesamt.
Mitglied inaktiv
Hallo Ellen, das ist eine andere Ausgangslage. Im o.g. "Fall" wurde ein gemeinsamer Ehename gewählt. Diese Wahl ist nunmehr bindend geworden. Eine Namensänderung könnte u.U. wegen der Länge und/oder schwierigen Schreibweise möglich sein. Bei Dir ist es so, daß kein Ehename gewählt wurde. Das heißt die Erklärung nach § 1355 BGB (Ehename) kann jederzeit nachgeholt werden. Bedarf aber dann der öffentlichen Beglaubigung. MfG Undine
Prima Danke, Undine! Natürlich stimmt´s! :-)N. Bader
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