Mitglied inaktiv
Eine Freundin von mir lässt sich gerade scheiden. Sie hat bei der Hochzeit den namen des Mannes angenommen und möchte jetzt aber gerne für sich und die Kinder wieder ihren alten Namen, da der andere Name ausländisch und schwer auszusprechen und zu schreiben ist. Ist das möglich, wenn ja wie? Vielen Dank für eine antwort und überhaupt dafür, daß Sie hier Fragen beantworten!
Hallo, man kann nach der Scheidung wieder den Geburtsnamen annehmen, hierzu muß man sich an das Standesamt richten. Bzgl. des Kindes sieht es anders aus, hier ist erstens mal das Kind antragsberechtigt, eine Änderung seines Famnamens ist so gut wie gar nicht möglich. N. Bader
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Hallo ich hab da mal eine dringende Frage. Und zwar geht es um meine Schwester Sie ist 23 Jahre alt und ist momentan mit ihrem 4. Kind Schwanger und hat Angst das ihr das Kind auch entzogen wird, weil ihre anderen 3 in Pflegefamilien wohnen. Sie hat sich damals Hilfe vom Jugendamt geholt, allerdings war das Ergebnis das Sie belogen wurde, ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Kinder sind jedes zweite Wochenende von Donnerstag nach der Schule bis Montag vor der Schule bei ihrem Vater. Leider hat mein Kleiner nun Donnerstag und Freitag (der Große Donnerstag) Training und der Vater bzw. die neue Frau verweigert es den Kindern daran teilzunehmen. Auf Anraten des Jugendamtes war ich nun bei ...