Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachhilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachhilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Mittlere ist im Sommer aufs Gym gekommen, in Absprache bzw. auf Wunsch des Vaters, aber auch mit Schulempfehlung. Der Große ist dort ebenfalls. Nun wäre es gut, wenn beide Nachhilfe bekämen... MUSS sich der Vater beteiligen oder ist das im Regelunterhalt mit drin??? Nachhilfe ist sooo teuer! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann. Arztkosten wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet Betreuungskosten ja Brillenkosten ja Familienfeiern nein Internatskosten sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Kindergartenbeitrag nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist Klassenfahrt die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten Kleidung nein Kommunion sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten) Lernmittel nein Möbel nein Musikausbildung nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandart der Familie Musikinstrument nein Nachhilfe ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum Pivatschule nein Prozesskosten ja Säuglingserstausstattung ja Schüleraustausch sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen Sport nein Umzugskosten ja Urlaubskosten nein Zahnarztkosten ja Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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bei nachhilfe stellt sich dann aber sicher die frage: was ist vorhersehbar? mir wurde vom jugendamt gesagt, daß auch die nicht erstattbaren kosten für den kieferorthopäden in höhe von 3000€ vohersehbar und erschwinglich waren. bei narkosekosten von 280€ beim zahnarzt habe ich erst gar nicht nachgefragt... in der praxis sieht es so aus, daß man doch meist auf den goodwill des unterhaltsverpflichteten angewiesen ist. die jugendämter sind da nicht hinterher, die sind froh, wenn die väter unterhalt zahlen. wenn er sich also weigert, müßte man klagen----kostet wieder. erna, wenn der vater aber mitveranlasst hat, besteht ja noch hoffnung.


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