Mitglied inaktiv
hallo ich habe eine ganz ander frage. wir haben 2008 geheiratet, 1 einjährigen sohn. ich wollte mal wissen , falls mal was passiert , haben wir anspruch auf witwenrente. ich bin 32 und mein mann 38 jahre alt. wo kann man da auskunft erhalten??? DANKE
Mitglied inaktiv
Anspuch auf Witwenrente besteht wenn die Mindestwartezeit erfüllt ist, also der Vater/Mann mind. 60 Monate = 5 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. UND Ihr müsst mind 1 Jahr verheiratet gewesen sein für den Anspruch. Bei Unfall (oder sehr plötzlicher Krankheit) kann auch schon vor Ablauf des Jahres Witwenrente gezahlt werden. Viele Grüße Désirée
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