Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nachfrage

Mitglied inaktiv

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hallo ich habe eine ganz ander frage. wir haben 2008 geheiratet, 1 einjährigen sohn. ich wollte mal wissen , falls mal was passiert , haben wir anspruch auf witwenrente. ich bin 32 und mein mann 38 jahre alt. wo kann man da auskunft erhalten??? DANKE


Mitglied inaktiv

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Anspuch auf Witwenrente besteht wenn die Mindestwartezeit erfüllt ist, also der Vater/Mann mind. 60 Monate = 5 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. UND Ihr müsst mind 1 Jahr verheiratet gewesen sein für den Anspruch. Bei Unfall (oder sehr plötzlicher Krankheit) kann auch schon vor Ablauf des Jahres Witwenrente gezahlt werden. Viele Grüße Désirée


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