Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich muss jedoch noch mal nachfragen: Da ich wegen der Geburt des ersten Kindes in 2006 gar kein Geld bekomme, würde ich dann für ein zweites Kind in der Elternzeit, d.h. innerhalb von drei Jahren, den "Hausfrauenbetrag" von 300 Euro bekommen, denn bei mir besteht ja keine Differenz zum Geld für´s erste Kind - ich krieg ja nichts dafür (auch kein Erziehungsgeld). Oder bekäme ich 67% meines Teilzeitgehaltes (800 Euro); die Teilzeit habe ich unmittelbar nach dem Mutterschutz begonnen. Gibt es in diesem Fall keinen Geschisterbonus? Für eine Antwort in meinem speziellen Fall wäre ich Ihnen dankbar!
Hallo, dann vom durchschnittleichen Gehalt der letzten 12 Mo.! Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes