Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nachfrage zu sozialleistungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nachfrage zu sozialleistungen

Mitglied inaktiv

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Hallo, also das heißt, wenn ein kind zb. 5 Jahre ist, dann darf die Mutter 1.000 euro auf den namen des kindes zzgl. 750 euro haben und die mutter dürfte dann diese 4000 noch was euro zur verfügung haben. wie ist es aber wenn das kind auf einem sparbuch mit seinem namen zb. 3.000 euro hat und die mutter gar nichts. wird das dann so gerechnet, dass das kind "zu viel" hat, weil das sparbuch auf den namen des kindes läuft??? BITTE beantworten Sie mir meine Frage noch einmal genau. DANKE SEHR!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich bin nicht Fachmann für Hartz IV, sondern Familienrecht. Rechnen Sie doch mal selber: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Sozialhilferechner.php?openmenue=26&opensub=653 Liebe Grüsse, NB


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