Alexis86
Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Darf der Vater ohne meine Unterschrift mit den Kindern verreisen? (Es ging um den Spanienurlaub) Bzw. falls er eine Unterschrift von mir möchte, dann wird er diese erst am Tag, an dem er die Kinder abholt verlangen. Muss ich diese so spontan geben? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, er kann mit den Kindern bei Ausübung des Umgangsrechtes in den Urlaub fahren, wenn dort keine Gefahr droht. Auch ohne Ihre Unterschrift. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, nach Spanien darf ein Elternteil alleine mit eigenem Kind einreisen. Solange es in Katalonien (darum ging es doch?) keine offizielle Reisewarnung des AA gibt, wirst Du wohl keine Reise verhindern können. Und ehrlich gesagt: Die Unterschrift wäre ja nun nicht mehr "spontan" zu nennen, da Du Dich ja jetzt schon im Vorfeld damit auseinandersetzt. Viele Grüße
Alexis86
Diese Informationen habe ich von meinem 6- jährigen Sohn, der mir eine Flagge gezeigt hat... Aber wenn er eh keine Unterschrift braucht, muss ich mir keinen Kopf machen.
KielSprotte
Gerade in Katalonien gehen die Zahlen steil nach oben!!! Frankreich hat die Grenze dichtgemacht. Ich würde meine Kinder da nicht hinlassen......
Mitglied inaktiv
Kielsprotte, bist du auch getrennt? Verrate mal, wie du das verhindern willst?
KielSprotte
Nein, bin ich nicht. Seit fast 16 Jahren glücklichst verheiratet und wir erwarten gerade unser 3. Kind! Schau mal was das BGB dazu sagt: 1. URLAUB UND GEMEINSAMES SORGERECHT Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält. Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen. Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen. Andersherum ist jedoch ein ohne Einverständnis eines der Berechtigten angetretener Urlaub nicht im Sinne des Gesetzes. Er verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann. Und ich würde meine Zustimmung verweigern! Notfalls auch gerichtlich klären lassen!
Mitglied inaktiv
Das paragraphengedöns beantwortet meine frage nicht. Der mann will in nöchster zeit reisen, niemand fragt nach der zustimmung, wie willst du das dann kundtun und wie bzw WANN soll ein gericht entscheiden???? Ich bin übrigens aktuell mit meinem kind in spanien, keinen menschen interessiert eine zustimmung des vaters. Die welt hat grad andere sorgen. Kindesentführung ist in dem fall nicht zu befürchten, da vater kein spanier. In der (nicht zu befürchtenden, da immer glücklichst verheiratet und sicher immer einig) theorie stellt sich sowas ganz einfach dar. Die realität sieht anders aus.
KielSprotte
Zitat von Frau Bader: Hallo, er kann mit den Kindern bei Ausübung des Umgangsrechtes in den Urlaub fahren, wenn dort keine Gefahr droht. Und DEN momentanen Corona-Hotspot Europas würde ich jetzt nicht gefahrlos nennen..... Jetzt mal in der Theorie: Vater infiziert sich, muss ins Krankenhaus wird vielleicht sogar beatmungspflichriger Intensivpatient - was soll dann mit den Kindern passieren??? Heimunterbringung in Spanien bis der Vater hoffentlich wieder fit ist? Immerhin waren sich die beiden Elternteile mal so nahe, dass Kinder daraus entstanden sind. Warum kann man sich dann nicht an einen Tisch setzen und das Problem besprechen? Der Vater kann doch gerne mit den Kindern Urlaub machen, aber warum nicht an der Nord- oder Ostsee. Wenn IM VORFELD keine Einigung möglich ist, würde ich die Kinder nicht rausgeben, könnte er gerne die Polizei holen! Ich würde halt nicht warten, bis er vor der Tür steht und die Kinder abholen will, sondern jetzt handeln. Soweit die Theorie einer glücklich Verheirateten......
Mitglied inaktiv
Und soweit die praxis einer glücklichst geschiedenen: Es ist einfach nur theorie! Verstehst du das in deiner rosaroten welt? Die frage ob man mit dem mann reden kann, hat die ap schon abgeschmettert. Aber sie kann ja sagen: die kieler sprotte sieht das anders! Vll hilfts. Die situation hat sich geändert, ja, aber merke: wenn er uneinsichtig ist, kannst du dich auf den kopf stellen. Er hat die gleichen rechte wie die mutter. Ich hätte mir meine reise mit meinem kind auch nicht verbieten lassen....
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