Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage Mahnbescheid

Frage: Nachfrage Mahnbescheid

Aria3131

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Guten Abend Frau Bader, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Laut Jugendamt liege ich ja schon unter dem Selbstbehalt, da ich ja vom Jugendamt die vollen Betreuungskosten übernommen werden. Wie wird dies dann berechnet mit der Pfändung? Gibt es dort dann einen anderen Selbstbehalt? Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Es gibt Pfändungsfreigrenzen, die das Kind berücksichtigen. Sie können versuchen, über den GVZ Raten zu vereinbaren. Liebe Grüße NB


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