Aria3131
Guten Abend Frau Bader, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Laut Jugendamt liege ich ja schon unter dem Selbstbehalt, da ich ja vom Jugendamt die vollen Betreuungskosten übernommen werden. Wie wird dies dann berechnet mit der Pfändung? Gibt es dort dann einen anderen Selbstbehalt? Freundliche Grüße
Hallo, Es gibt Pfändungsfreigrenzen, die das Kind berücksichtigen. Sie können versuchen, über den GVZ Raten zu vereinbaren. Liebe Grüße NB
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