Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage Hauptbezugsperson

Frage: Nachfrage Hauptbezugsperson

Katha0886

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Sehr geehrte Frau Bader, Danke für Ihre Meinung. Ich werde mich kümmern. Jugendamt weiß Bescheid, macht aber nichts. Es ist noch nicht lange her. Ca. 1,5 Wochen. Sie sagten aber, so lange wie es keine Einigug gibt, müssen die Kinder am meldeort bleiben. Können Sie mir noch sagen, wie es sich mit Wohnort und Hauptbezugsperson verhält? Ist der Wohnort wirklich wichtiger wie ich? Katha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dies ist eine Einzelfallbetrachtung, das entscheidet der Richter. Wenn aber die Kinder, die ja noch relativ klein sind, tagsüber ausschließlich bei der Mutter sind, weil der Vater arbeitet, ist es eher wahrscheinlich, dass die Kinder ihr zugesprochen werden. Zumal der Vater ja, wie Sie geschrieben haben, die Kinder gar nicht betreuen kann (außer Alice sich krankschreiben, was natürlich nicht legal ist). Wie ich schon sagte, wenden Sie sich schnellstens an einen Kollegen vor Ort. Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Das ist eine ganz individuelle Entscheidung. Frau Bader wird dazu keine seriöse Einschätzung abgeben können, denn es zählen nicht nur diese beiden Faktoren, und die Gewichtung nimmt der Richter vor. Es gibt kein Gesetz, wo verbindlich drinsteht: "Der Wohnort wiegt mehr als die Bezugsperson" (oder umgekehrt). Ich kann Dir sagen, wie es bei mir war: Obwohl mein Ex nur Teilzeit arbeitete und auch einen nennenswerten Anteil der Elternzeit übernommen hatte (in Summe mehr als ich), bekam ich die Kinder zugesprochen, weil ich ihnen einen Verbleib im aktuellen Umfeld (Wohnung, KiGa bzw. Schule) ermöglichen konnte. Allerdings gab es auch andere Faktoren, die dabei eine Rolle spielten, es ging nicht um ein nacktes "Umfeld vs. Hauptbezugsperson". Zumal die Kinder nicht mehr ganz klein waren (sie waren 8 und 3), und das Umfeld mit zunehmenden Alter an Bedeutung zunimmt, während die Wichtigkeit der elterlichen Bezugsperson abnimmt. Mein Rat: Nimm Dir einen GUTEN Anwalt und zeige Kooperationsbereitschaft. Aber letztlich mußt Du durch diese Phase der Angst und der Zweifel durch. Garantien gibt es keine. Tut mir leid.....


Katha0886

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Vielen Dank für deine Einschätzung. Ja in Bezug auf das Alter sehe ich es genauso. Wenn ich an meine Kleine denke, sie ist ein Jahr alt, von ihrem räumlichen Umfeld bekommt sie noch gar nicht so viel mit, aber von den Menschen in ihrer Nähe.. Beim Großen ist es natürlich auch wieder ganz anders. Ja, ich bin auf der Suche nach einem guten Anwalt. Kannst du mir vielleicht auch noch sagen, wie es mit der Beschäftigung aussieht? Mein Mann unterstellt mir immer, das ich die Kinder auch nicht kriegen würde, weil ich im Moment nicht berufstätig bin. Ich möchte natürlich wieder arbeiten gehen, sobald die Kleine einen Kindergarten besucht, aber solange wie das nicht gegeben ist, möchte ich sie natürlich betreuen. Danke vielmals


Strudelteigteilchen

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Das würde ich eher als Pluspunkt für Dich sehen. Scheinbar war es ja gemeinsamer (!!) Konsens, daß Du Dich hauptsächlich um die Kinder kümmerst, während er Geld verdient. Diesen Konsens kann er nicht so einfach einseitig aufkündigen, nur weil ihm der nicht mehr in den Kram paßt. Bist Du in Elternzeit? Gibt es einen ruhenden Arbeitsvertrag? Das wäre hilfreich.


Katha0886

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Ich habe die Elternzeit für die kleine genommen. Und es wir haben miteinander angesprochen, das ich zu hause bleibe, bis die kleine zwei Jahre alt wird. Und das wird sie ja erst im nächsten Jahr. Einen ruhenden Vertrag gibt es nicht


Mitglied inaktiv

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Du kannst aber keine EZ genommen haben weil du keinen AG hast. Tut hier aber nichts zur Sache. Nur, was auch wichtig ist, wenn du jetzt daheim bist und die Kinder bei deinem mann leben, dann musst du für diese Unterhalt zahlen. Er aber keinen an dich. Und da könnte es eine Rolle spielen das du keine EZ hast - weil man dir dann auch zumuten kannst das du dir sofort einen Job suchst. Noch ein Punkt warum du da schnellst möglich einen Anwalt einschalten solltest. Der soll da Druck machen - sonst darfst du nämlich für Mann und Kinder zahlen. Und hast in Zukunft die Kinder an den Umgangstagen.


Katha0886

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Das Jugendamt sagte, Unterhalt muss erst gezahlt werden, wenn fest steht, wo die Kinder leben. Und das steht noch nicht fest. Aussage des Jugendamtes. Ich habe jedenfalls die Elternzeit für die Kinder gemacht, das wurde ja vom Landratsamt so bestätigt.


Mitglied inaktiv

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Wenn du EG noch bekommst, musst du mit den Kindern zusammen wohnen, sonst droht dir da am Ende noch Rückzahlung. Du solltest das schnell klären. Anzeige bei der Polizei achin gemacht? Ich würde wenn irgendwie möglich mir schnellstmöglich eine Bleibe in der Nähe vom alten Wohnort suchen, dann entfällt das Argument dass der Auszug das Umfeld verändert. LG Lilly


Katha0886

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In dem Ort wo es Wohnungen gibt, fahren aber keine Busse. Und ohne öffentliche Verkehrsmittel geht es bei mir nicht.


Mitglied inaktiv

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Hast du keinen Führerschein oder nur kein Auto? Gebrauchte Autos kann man ggf auch schon für wenige hundert Euro mit mind. 1 Jahr TüV bekommen. Hält sicherlich nicht lange, aber würde dir erst einmal helfen nicht mehr so abhängig zu sein. Such dir vor Ort Unterstützung und Beratung. Freunde, Bekannte, Familie. LG Lilly


Katha0886

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Ich hab keinen Führerschein. Wegen Blindheit auf einem Auge. Ich darf leider keinen machen.


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