Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachforderung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen

Frage: Nachforderung von anteiligen Krankenversicherungsbeiträgen

Vicky167

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Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir (geringfügige) Krankenversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2016 nachträglich abgezogen. Ich bin im ö. D. angestellt und gerade im Mutterschutz. Ich beziehe mich auf den § 37 TVöD (Ausschlussfrist). Demzufolge laufen die gegenseitigen Ansprüche nach 6 Monaten ab. Meine Frage wäre nun, ob die Nachforderung der Krankenversicherungsbeiträge auch darunter fallen oder ob diese der allgemeinen Verjährung unterliegen und diese damit rechtens sind. Vielen Dank! Vicky167


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, warum wurden denn die nachträglichen Berechnungen vorgenommen? Liebe Grüße NB


chrissicat

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Es kommt darauf an, WARUM Krankenversicherungsbeiträge nachberechnet wurden.


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