Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachbarrecht - Mietrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachbarrecht - Mietrecht

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, wahrscheinlich ist dies nicht Ihr Spezialgebiet, aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Der Eigentümer meiner Mietwohnung hat mir bei Einzug vor zwei Jahren mündlich angeboten, den Wäscheständer zum Trocknen der Wäsche in den Hausflur zu stellen. Der Gang führt nur zu zwei Wohnungen und behindert den Zugang in keinsterweise. Das Haus verfügt zwar über einen Trockenraum, reicht aber bei weitem nicht für alle Parteien und befindet sich am anderen Ende. Ich habe mich über dieses Angebot gefreut, da ich zwei kleine Kinder habe, die noch nicht allein die Treppe nach unten laufen können. Ich müßte also meine Kinder allein in der Wohnung lassen, wenn ich mit dem Wäschekorb in den Trockenraum gehe. Aus meiner Sicht ist das nicht zumutbar. Unserer Nachbarin ist dieser Wäschetrockner seit Einzug ein Dorn im Auge und fühlt sich dadurch gestört. Jetzt habe ich von der Hausverwaltung ein Schreiben erhalten, worin mir untersagt wird, den Wäscheständer im Hausflur aufzustellen mit der Begründung, daß die Fluchtwege freizuhalten sind. Auf anderen Etagen steht am selben Platz ein Schuhschrank und darf stehen bleiben und auf anderen Fluren stehen auch Wäscheständer, an denen sich niemand stört. Mit welchen Konsequenzen müßte ich rechnen, wenn ich weiterhin meine Wäsche im Hausflur trockne? Gibt es zu so einem Fall bereits ein Urteil? Vielen Dank schon mal und viele Grüße Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Michaela, hier im Forum geht es nicht um MIetrecht-aber Sie müssen den Ständer wegräumen, haben auf der anderen Seite auch Anspruch auf leere Flure. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Michaela, ich bin zwar nicht Frau Bader aber ich möchte Dir hierzu meine Erfahrung mitteilen. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Als ich dann ein Schreiben erhielt, wendete ich mich an meinen Vermieter mit der Bitte dies doch zuklären. Er hat sich dann mit der Hausverwaltung zusammen gesetzt und das Thema besprochen. Zwar mußte mein "Hinterniss" weggeräumt werden. Aber auch den anderen wurde zur Auflage gemacht, die Fluchtwege frei zuräumen. Also dann gleiches Recht für alle. Schöne Grüsse Claudia


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