Mitglied inaktiv
Ich habe am 5.8.2001 entbunden, habe beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit vom 1. Oktober 2001 - zum 3o. September 2002 beantragt und wollte dann wieder erneut meine Vollstelle aufnehmen. Nun bin ich wieder erneut schwanger geworden.Der vorraussichtliche Entbindungstermin ist am 25. Sept.2002.Ich möchte dann wieder nach der 8. wöchigen Schuzfrist am 25. November 2002 als Vollkraft arbeiten. Steht mir der Arbeitgeberzuschuß ab 1. Okt. 2002 für die restlichen 7 Wochen zu ?
Liebe Christine, bitte lesen Sie die Hinweise und formulieren Sie die Frage allgemein! Gruß, NB
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