Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muttgeld& Eltengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muttgeld& Eltengeld

Mitglied inaktiv

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Hallo ich bin Studentin und werde Mutterschaftsgeld beantragen. Ich habe aber gehört, dass das Elterngeld mit dem Mutterschgeld verrechnet wird. Werden denn alle 14 Wochen verrechnet oder nur die 8 Wochen nach der Geburt. Bekommt man also erst ab dem 3. Monat Elterngeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es wird erst ab der Geburt angerechnet-vorher bekommt man ja kein EG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nur das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird angerechnet


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