Mitglied inaktiv
ich habe am 27.5.02 entbunden. Das Baby kam 2 Wochen zu früh auf die Welt. Somit hatte ich vor der Geburt nur 4 Wochen Mutterschutz. Das neue MutterSchutzgesetz sagt ja, daß man die fehlende Zeit an den Mutterschutz nach der Geburt mit anhängen kann, so daß ich auch auf die 14 Wochen insgesamt komme. Gilt das neue Mutterschutzgesetz auch schon für mich. Da ist sich ja noch keiner so richtig einig, wann es nun endlich mal in Kraft gesetzt wird, obwohls ja schon beschlossene Sache ist !?! Kann mir da jemand weiterhelfen ? Danke
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz