KaLi90
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 10.08.2025. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 29. Juni 2025. Wir haben zu Januar die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 2 Tage für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf zwei Tage Mutterschutz verzichten kann, was ich gerne tun würde: Dann wäre der Beginn der 1.7 und ich hätte volle 6 Monate Steuerklasse 3. Reicht als Verzichtserklärung ein formloses Schreiben von meiner Seite, in dem ich lediglich erkläre, dass ich auf den Mutterschutz vom 29.06-30.06.2025 verzichte, das ich dann meiner Personalabteilung und Krankenkasse vorlege? Der 29.06.25 ist zudem ein Sonntag: Ist für diesen dann ebenfalls Urlaub zu nehmen, wenn ich meinen Resturlaub vor dem Beginn des Mutterschutzes nehmen möchte und ich auf den Sonntag und Montag als Mutterschutztage verzichte? Woher weiß die Elterngeldstelle, dass ich freiwillig verzichtet habe und sie somit die bessere Steuerklasse als Grundlage nehmen? Vielen Dank im Voraus
Hallo, ich würde auf die beiden Tage explizit verzichten, Sie können natürlich für den einen Tag Urlaub beantragen. Liebe Grüße NB
Dojii
Du musst nicht mal offiziell verzichten, laut der aktuellen Gesetzesfassung kannst du einfach selbst bestimmen, dass der Juni trotz Mutterschutzbeginn mitberechnet werden soll. Bedenke dabei aber, dass dann nur Lohn für 28 Tage im Juni berücksichtigt wird, da du ja nur für 28 Tage steuerpflichtigen Lohn erhältst. Dein Elterngeld würde dann minimal geringer ausfallen, als wenn du wirklich auf die zwei Tage Mutterschutz verzichtest. Die Elterngeldstelle sieht das anhand deiner Lohnabrechnung. Denn da steht im Falle des Verzichts für Juni noch dein volles Gehalt drauf. Und auch die Mitteilung der Krankenkasse bzgl. Mutterschutz beginnt dann erst mit dem 01.07. Für den Sonntag brauchst du keinen Urlaub.
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung des Arbeitsvertrags nach Stillbeschäftigungsverbot gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Elternzeit rückwirkend auf Kind 1 übertragen
- Beförderung trotz Schwangerschaft?
- Übernachtungen
- Wann erneutes Gehalt
- KITA Vertrag gekündigt
- Kurze Nachfrage
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit, BV, Elternzeitende
- Darf Wirschaftliche Jugendhilfe (Jugendamt) Zuschüsse an Eltern auszahlen