Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzlohn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzlohn

Homa.S

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Hallo,  ich wende mich an Sie, um Informationen zum Mutterschutzlohn zu erhalten. Ich bin schwanger, meine Schwangerschaft wurd am 26.08.2025 angefangen und mein Entbindungstermin ist der 02.06.2025. Da ich mich möglicherweise in einem vollständigen Beschäftigungsverbot befinden werde, möchte ich wissen, wie sich mein Gehalt in diesem Fall berechnet. Seit Oktober 2024 habe ich eine Gehaltserhöhung erhalten, und ich bin unsicher, ob und wie dies berücksichtigt wird. Ich habe gelesen, dass im Falle eines Beschäftigungsverbots, Mutterschutzlohn gezahlt wird, welcher sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet und, dass wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änderung des Lohns eingetreten ist, der Durchschnitt aus dem geänderten Lohn berechnet wird. Soweit so gut. Wenn nun aber nach dem Berechnungszeitraum, eine dauerhafte Gehaltserhöhung eintritt, wird dann trotzdem nur das vorherige Gehalt weiter gezahlt oder berechnet sich der Lohn dann neu? Vielen Dank im Voraus! Homa.S


annarick

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Du bekommst das, was du ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Wenn also eine Lohnerhöhung ansteht, bekommst du die auch. Die 3 Monate Durchschnittsgehalt werden berechnet, wenn du wechselnde Löhne durch zB Schichten und Zulagen hast.


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