Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzlohn bei neuer Arbeit

Frage: Mutterschutzlohn bei neuer Arbeit

2.kind

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Hallo, ich habe zum 1.November.2023 eine neue Arbeit mit anfangs 15 Stunden und geringem Gehalt angetreten, da ich erst eingearbeitet werden sollte. Zum 01.Januar.2024 hat sich meine Arbeitszeit auf 25Stunden erhöht und somit auch mein Gehalt. Anfang März habe ich erfahren das ich schwanger bin und aufgrund einer Risikoschwangerschaft direkt ein absolutes Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erhalten. Meine Frage ist jetzt wie errechnet sich mein Mutterschutzlohn? Bekomme ich mein letztes (normales) Gehalt, das (niedrige) Gehalt für 15Stunden oder wird sogar nur das niedrige Novembergehalt durch 3 geteilt, da für die Berechnung ja eigentlich die letzten 3Monate VOR schwangerschaftsbeginn ausschlaggebend sind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB 


2.kind

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schwangerschaftsbeginn war lt Rückrechnung Mitte Dezember


Ani123

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Sie bekommen das Gehalt welches sie ohne BV bekommen würden.  In ihrem Fall sind es 25 Wochenstunden.  Anders wäre es wenn sie jeden Monat unterschiedlichen Lohn bekommen.  Das lese ich nicht raus.  Daher sind die 3 Monate vor BV für das Gehalt im BV unrelevant.  Von Bedeutung wird das bei der Berechnung für das EG. Um da das bestmögliche rauszuholen sollten sie sich bei der EG-Stelle beraten lassen. 


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