Mitglied inaktiv
Wer kann mir sagen, wie das mit dem Mutterschutzgeld ausschaut. Ich bin seit 14.3.01 jetzt im Mutterschutz und war davor krankgeschrieben, da ich im Lager ständig schwer hätte heben müssen Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse DM 25 pro Tag und den Rest ( das ist jetzt meine eigentliche Frage ) soll der Arbeitgeber draufzahlen. Bezieht sich das auf die Differenz zum Nettoarbeitslohn oder zum vorher bekommenen Krankengeld? ( Ich habe länger als drei Monate Krankengeld bezogen) Und wann muß der Arbeitgeber das Geld zahlen? Vielen Dank einstweilen Andrea
Mitglied inaktiv
Maßgeblich ist der Verdienst der letzten drei Monate. Das wird zusammengerechnet und auf 30 Tage pro Monat verteilt. Das gibt dann den Tagessatz. Alles über 25 Mark muß der AG tragen. Es steht wirklich nirgendwo, wann genau er das muß, aber nach einstimmiger Meinung des Aufsichtsamtes und auch von Pro Familia gilt der Arbeitsvertrag weiter und der AG muß dann zahlen, wenn auch das normale Entgelt fällig wäre, also vertragsgemäß wie sonst auch. Viele Grüße Claudia
Mitglied inaktiv
Hallo Claudia, hieße das dann, dass der Arbeitgeber nur bis zur Höhe des Krankengeldes aufstocken muss und nicht bis zum durchschnittlichen Nettoeinkommen? Danke Andrea
Mitglied inaktiv
Wenn du länger als drei Monate krank warst, dann nur die Differenz zum Krankengeld. Denn dieses in den letzten drei Monaten bezogene Einkommen ist ja die Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses. In Deinem Fall: Leider!
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