Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgeldhöhe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutzgeldhöhe

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wer kann mir sagen, wie das mit dem Mutterschutzgeld ausschaut. Ich bin seit 14.3.01 jetzt im Mutterschutz und war davor krankgeschrieben, da ich im Lager ständig schwer hätte heben müssen Jetzt bekomme ich von der Krankenkasse DM 25 pro Tag und den Rest ( das ist jetzt meine eigentliche Frage ) soll der Arbeitgeber draufzahlen. Bezieht sich das auf die Differenz zum Nettoarbeitslohn oder zum vorher bekommenen Krankengeld? ( Ich habe länger als drei Monate Krankengeld bezogen) Und wann muß der Arbeitgeber das Geld zahlen? Vielen Dank einstweilen Andrea


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Maßgeblich ist der Verdienst der letzten drei Monate. Das wird zusammengerechnet und auf 30 Tage pro Monat verteilt. Das gibt dann den Tagessatz. Alles über 25 Mark muß der AG tragen. Es steht wirklich nirgendwo, wann genau er das muß, aber nach einstimmiger Meinung des Aufsichtsamtes und auch von Pro Familia gilt der Arbeitsvertrag weiter und der AG muß dann zahlen, wenn auch das normale Entgelt fällig wäre, also vertragsgemäß wie sonst auch. Viele Grüße Claudia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Claudia, hieße das dann, dass der Arbeitgeber nur bis zur Höhe des Krankengeldes aufstocken muss und nicht bis zum durchschnittlichen Nettoeinkommen? Danke Andrea


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du länger als drei Monate krank warst, dann nur die Differenz zum Krankengeld. Denn dieses in den letzten drei Monaten bezogene Einkommen ist ja die Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses. In Deinem Fall: Leider!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.