Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 18. SSW. Mein ET ist am 31.07., daher hat mir mein Arzt für den Arbeitgeber den 18.06. als letzten Arbeitstag ausgestellt. Da ich aber per Kaiserschnitt entbinde und mein Arzt den 19.07. dafür vorgeschlagen hat, hat unsere Personalabteilung die Mutterschutzfristen entsprechend angepasst, d. h. ich würde nun am 04.06. meinen letzten Arbeitstag haben und die Mutterschutzfrist am 13.09. enden. Geht das? Oder muss nach wie vor die von meinem Arzt berechnete Mutterschutzfrist als Grundlage genommen und bei vorzeitigem Kaiserschnitt die fehlende Frist zu den 6 Wochen vor Entbindung hinten angehängt werden, d.h. 8 Wochen + 12 Tage nach Entbindung? Spielt es vielleicht eine Rolle, dass ich privat versichert bin und man daher die Fristen ändern kann, da ich ja auch kein Mutterschaftsgeld von der KV bekomme? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Tina
Hallo, im Ergebnis haben Sie immer die mind. 14 Wo. - insofern ist es egal. Bei der einen Variante wird der Mutterschutz 6+8 genommen, bei der anderen Variante (Zeit vor dem Kaiserschnitt + 8 Wo. + noch nicht genommene Zeit). Gehen tut beides, wenn der AG mitmacht Liebe Grüsse, NB
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