Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, wenn ich die rechtliche Seite richtig verstanden habe, darf mich der Arbeitgeber die 8 Wo nach der Geburt nicht beschäftigen - bei den 6 Wo vor der Geburt ist das sehr wohl möglich. Da ich direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten muss, stellt sich die Frage, ob rechtlich etwas dagegen spricht, vorher nur 2 Wo und anschließend dafür 12 Wo zu nehmen - eine gängige Praxis z.B. in Belgien... ganz lieben Dank für ihre Antwort M. Paulus
Liebe Monika, wenn Ihr AG das mitmacht, kein Problem. Machen auch hier vile, Gruß, NB
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