Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzbestimmungen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutzbestimmungen

Mitglied inaktiv

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Ich habe gehört, dass man als Schwangere keine Überstunden machen darf, der Arbeitgeber aber denoch den Durchschnitt weiterbezahlen muß auch wenn keine Überstunden mehr gearbeitet werden. Wie wird dieser Durschnitt berechnet ? Schnitt des gesamten Jahres oder der letzten drei Monate ? Wenn die drei Monate welche werden dann gerechnet ? Vor Wegfall der Überstunden oder vor Bekanntgabe der Schwangerschaft ? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bettina, Mehrarbeit oder Überstunden werden nur berücksichtigt, wenn sie schon über einen längeren Zeitraum regelmäßig abgeleistet wurden, dürfen also nicht nur vorübergehender Natur sein. Für die Berechnung gilt, daß die Höhe des Durchschnittslohnes der letzten 13 Wochen oder, bei monatlicher Entlohnung, der letzten drei Monate vor Eintritt der SS angesetzt werden. N. Bader


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