Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz und Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz und Minijob

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hoffe sie können mir meine Frage beantworten. Ich beziehe seit dem letzten Jahr Arbeitslosenhilfe und habe einen Minijob, bei dem ich 2 Stunden am Tag arbeite. Mein ET ist der 8.9.2004 und der Mutterschutz beginnt demnach am 28.7.2004. Dafür mußte ich jetzt beim Arbeitsamt einen Zettel unterschreiben, daß mein Mutterschutz von da an beginnt und ich das Geld von der Krankenkasse beziehe. Kann ich während dieser Zeit gar nichts mehr machen? Oder darf es in kleinem Rahmen bleiben? Bis zur Entbindung sind es dann ja immer noch ein paar Wochen und die Warterei ist eh schon lang genug, kann man dann nicht trotzdem 1 oder 2 Stunden am Tag was tun???? Ach ja, ich arbeite von zuhause aus am PC. MfG Pittorf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, stimmt, vorher ja, danach nein. Angeben würde ich es, das KG wird aber nach dem Arbeitslosengeld berechnet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallöchen, soweit ich informiert bin, darfst du während der 6 Wochen vor ET arbeiten, musst aber nicht. Die 8 Wochen nach ET herrscht striktes Beschäftigungsverbot. (Hatte heute den 1. Tag meiner Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte, bin also noch voll in der Materie :))) LG Mareike


Mitglied inaktiv

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Muß ich diese Einkünfte auch bei der KK in dem Fall einreichen wie vorher beim AA?????? Manja


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