mizuska
Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche meine Frage diesmal klarer zu stellen. Kind1 ist am 18.10,2015 geboren. Ich bin bis zum 18.04.2017 in Elternzeit (1,5 Jahre). Nun bin ich erneut Schwanger und meine Mutterschutz wird am 01.06.2017 beginnen. Ich werde davor 1,5 Monate wieder arbeiten gehen. Wie hoch ist in diesem Fall der Arbeitgeberantel? Werde ich vor mein ET genauso Mutterschaftsgeld bekommen wie danach? Werde ich den Arbeitgeberanteil beides Mal (vor und nach Entbindung) bekommen? Wird mein Mutterschaftsgeld genauso hoch wie mein Ersten Kind oder wird es weniger? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Hallo, Sie bekommen das volle Mutterschaftsgeld, also auch den Anteil des Arbeitgebers gemäß den Vollzeitlohn, wenn Sie am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Alles genau so wie beim ersten Kind, siehe Antworten unten. Nur das Elteengeld wird deutlich weniger.
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