Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Und zwar bin ich bis 31.07 angstellt, dann läuft mein Vertrag aus. Mein Mutterschutz beginnt am 24.06 (errechneter Et ist 6.08.). Die Krankenkasse hat mir schon gesagt, daß ich die komplette Zeit krankenversichert bin, da ich zu Beginn des Mutterschutzes noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Wie sieht das mit dem Mutterschaftsgeld aus. Bekomme ich das voll bis zum 31.07? Und was ist danach? Bekomme ich dann noch etwas von der KK? Das vom Arbeitgeber würde dann ja wegfallen. Da ich auf jeden fall 3 Jahre daheim bleiben wollte, wollte ich mich auch nicht arbeitslos melden, da die Krankenversicherung ja durch das Elterngeld abgesichert ist und ich mich danch bei meinem Mann familienversichern könnte. Oder beantragt man dann direkt das Elterngeld ab dem Tag der Geburt und nicht erst nach der Mutterschutzfrist? Mfg Jalima


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen das MG komplett von der KK. Sie können ganz normal EG, das MG wird aber angerechnet. Liebe Grüsse, NB


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