Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Sonder- und Mehrbedarf zeitnah überwiesen werden?

Frage: Muss Sonder- und Mehrbedarf zeitnah überwiesen werden?

Mariakat

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Hallo, wie lange nach geltend machen von Rechnungen muss ich auf die Rückerstattung von Mehr- und Sonderbedarf warten? Der Vater meines Sohnes, will nur am Jahresende die laufenden Rechnungen zahlen. Ist das zulässig? Ich informiere ihn zeitnah über die Kosten, die zusätzlich entstehen, wie z.B. Kieferorthopäde. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Sie würden ihm dann ja ein zinsloses Darlehen geben. Schreiben Sie ihn an, seztzen Sie eine Frst und verlangen Sie danach Verzugszinsen. Steht in §§ 286, 288 BGB Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Setze ihn in Verzug, indem Du ein Zahlungsziel vorgibst, und kündige an, mit Ablauf des Zahlungsziels Zinsen zu berechnen.


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