Clea
Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort zum Thema Probezeit und Teilzeitvertrag in der Elternzeit. Hierzu noch mal eine Rückfrage. Wenn die Probezeit hinten dran gehängt würde, dann wäre das ja eine Verlängerung der Probezeit. Dann könnte der AG ja warten, bis die Elternzeit rum ist, um dann in der grade begonnenen Probezeit zu kündigen. Ich würde ja in der Elternzeit in TZ arbeiten und hatte gelesen, dass im Falle, dass man arbeitet die Probezeit nicht ausgesetzt wird sondern eben nur, wenn man in der Probezeit nicht arbeitet. Ist das nicht so? Viele Grüße Clea
Hallo, wenn Sie in der EZ TZ arbeiten, zählen die 6 Mo dann Liebe Grüsse, NB
Clea
Wo könnte ich das denn im Gesetz nachlesen? Können Sie mir da weiterhelfen?
Clea
Also das heißt man ist in der Probezeit, kann aber nicht gekündigt werden weil die EZ noch läuft?
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