Charly1
Guten Tag, Meine Tochter ist 8 Jahre alt und ich bin geschieden. Meine Tochter möchte nicht drei Wochen am Stück in den Sommerferien zu ihrem Vater. Letztes Jahr haben wir es auch so gemacht, dass sie zwischendurch nach Hause kam und wir es gestaffelt haben. Nun möchte er das auf keinen Fall, sondern die drei Wochen am Stück. Meine Tochter ist darüber totunglücklich und möchte jetzt gar nicht mehr hin. Was kann ich tun um meiner Tochter zu helfen bzw muss sie denn wirklich dann drei Wochen zu ihrem Vater? Eine Einigung mit dem Vater ist sehr sehr schwierig, da er Gespräche mit mir generell ablehnt. Die drei älteren Geschwister haben zum Vater überhaupt keinen Kontakt mehr, nur meine achtjährige Tochter. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hallo, schalten Sie das JA ein (problematisch, wenn es ein gerichtl Entscheidung gibt). Liebe Grüße NB
Pamo
Gibt es ein Gerichtsurteil oder eine sonstige verbindliche Vereinbarung, die festlegt, dass das Kind dort 3 Wochen verbringt? Wenn nicht: Ihr sprecht es ab. Alles kann, nichts muss.
User-1736455377
Naja - verständlich, dass er lieber 3 Wochen am Stück hat als gestückelte Ferien. Im Zweifel wird das vom JA oder gerichtlich geklärt - und da denke ich, wird man dir eher sagen, dass du diese ziemlich normaler Ferienaufteilung zu unterstützen hast.Sprich: deiner Tochter nicht vermitteln, dass DU das ja auch blöd findest etc -sondern eben klar machen, dass auch der Papa sich Urlaub nicht immer so legen kann wie er gerne hätte.
Annaleena
Ich frage mich da immer warum kann man als Elternteil nicht einfach etwas Rücksicht aufs Kind nehmen auch wenn es vielleicht nervt. Meine Tochter war in dem Alter immer 3 bis 4 Wochen bei den Großeltern, zu denen ein enger Kontakt bestand, aber 3 Wochen am Stück war ihr zu lange, zwischendurch kam sie das Wochenende nach Hause. Der Vater hier hat schon Kinder, die den Kontakt nicht mehr wollen. Solange die Kinder klein sind, werden sie zum Umgang gezwungen aber ganz oft beenden sie diesen dann, wenn sie selbst entscheiden können. Rechtlich kann der Vater hier seinen Anspruch durchsetzen aber er sollte überlegen ob er sich damit selbst einen Gefallen tut. Schwierig wenn man mit ihm nicht reden kann, ich würde auch erst einmal das Jugendamt um Vermittlung bitten
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