Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

Bella1999

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Hallo Frau Bader, der Kindesvater hat mir nun mehrere Monate zwar den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, nicht aber den Mehrbedarf (Kiga-Gebühren). Ich würde gerne diesbezüglich einen Anwalt einschalten. Muss mein Ex-Partner die Anwaltsgebühren übernehmen - auch für das Erstgespräch? Mfg Bella


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Familienrecht trägt jeder seine Kosten selber (Normalfall). Aber die Idee mit dem Beratungshilfeschein ist doch gut. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nö. Wenn Du selbst nicht so viel hast, dann bekommst einen Beratungsschein beim Gericht. Dann zahlst Du 10€ für die Beratung. Weißt Du denn was er netto verdient ?


ALF0709

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Es sind inzwischen 15 € Eigenbeitrag bei der Beratungshilfe und zwar seit dem 1.1.14.


Sternenschnuppe

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15€ ? Danke für die Info :-) Abgespeichert.


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