Bella1999
Hallo Frau Bader, der Kindesvater hat mir nun mehrere Monate zwar den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, nicht aber den Mehrbedarf (Kiga-Gebühren). Ich würde gerne diesbezüglich einen Anwalt einschalten. Muss mein Ex-Partner die Anwaltsgebühren übernehmen - auch für das Erstgespräch? Mfg Bella
Hallo, im Familienrecht trägt jeder seine Kosten selber (Normalfall). Aber die Idee mit dem Beratungshilfeschein ist doch gut. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö. Wenn Du selbst nicht so viel hast, dann bekommst einen Beratungsschein beim Gericht. Dann zahlst Du 10€ für die Beratung. Weißt Du denn was er netto verdient ?
ALF0709
Es sind inzwischen 15 € Eigenbeitrag bei der Beratungshilfe und zwar seit dem 1.1.14.
Sternenschnuppe
15€ ? Danke für die Info :-) Abgespeichert.
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