Madii
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis Januar 2016 in Elternzeit.Mein Elterngeld bezog ich bis September 2014.Seit Oktober 2014 habe ich einen 450 Euro Job bei meinem Arbeitgeber (Krankenhaus).Zusätzlich (das weiß auch mein Arbeitgeber) unterrichte ich sporadisch auf Honorarrechnung (als Dozentin im Gesundtheitswesen).Meine Frage wäre es jetzt ab wann muss ich Sozialabgaben abführen und wieviel?Mein Mann und ich sind bei der TK versichert.Muss ich der Krankenkasse dies melden.Wenn ich mich zusätzlichjetzt noch krankenversichern muss...wie hoch beläuft sich dieser Beitrag? Wir machen jedes Jahr unsere Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfering.Dort habe ich bisher alle Rechnungen angegeben.Die Steuererklärung 2014 habe ich ja jetzt noch nicht gemacht....Gibt es in dieser Situation noch irgendetwas zu beachten.?Vielen Dank für eine Antwort
Hallo, Minijob + Selbständigkeit ist ok, da wird für den Minijob nur pauschal abgeführt. Gleichwohl stellt sich die Frage der Krankenversicherung. Das kann im Einzelfall nur die KK entscheiden. Liebe Grüße NB
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