Okart
Hallo Frau Bader, ich muss / wurde/ werde vom Jobcenter gezwungen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen - trotzdem der Vater und ich uns geeinigt haben. ( Das geht in Norwegen - wenn beide es so wollen) Der Vater ist Norweger (Lebt und Arbeitet dort). Wir haben uns in Norwegen geeinigt, das es das beste für das Kind ist, wenn er es so oft wie möglich besucht! (Sprache, Kultur etc. soll das Kind auch aus Norwegen kennenlernen). Nun verlangt das Jugendamt, das ich den Vertrag übersetzen muss - auf meine kosten. Gibt es da nicht ein Gesetz, das ich das nicht machen muss, sondern die Behörde - da es EU ist bzw. mit Norwegen auch ein abkommen darüber besteht? Vielen Dank!
Hallo, irgendwie verstehe ich Ihre Frage nicht so ganz. Sie scheinen von Hartz IV zu leben, warum "zwingt" Sie dann der Jobcenter, Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Das ist doch in Ihrem eigenen Interesse! oder soll der Jobcenter das für Sie tun? Und wieder soll der Staat Übersetzungskosten übernehmen, wo Sie doch etwas vom Staat wollen? Ich denke, Sie müssen ihre Einstellung grundsätzlich überdenken. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Naturlich dürfen sie das. Du möchtest Geld vom Staat, Du bist nicht in der Position freiwillig auf den Unterhalt zu verzichten. Im Zweifelsfall rechnen sie Dir das als Einkommen an. Egal ob Du ihn bekommst oder nicht. Sie werden eh sein Einkommen prüfen , ob er für Dich und Kind aufkommen kann. Auch Dir gegenüber ist er zu Unterhalt verpflichtet und dann erst der Staat. Von daher beantrage den Vorschuss. Oder er soll bitte Unterhalt anständig bezahlen. Ob Du es dann in die Reisen nach Norwegen investierst bleibt ja Dir überlassen. Das Kin hat ein Recht auf Unterhalt und ein Verzicht ist sittenwidrig.
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