MiriG
Guten Tag, mein Sohn ist seit drei Wochen in einer Inobhutnahmestelle/ Schutzstelle unter gebracht, nun steht nächste Woche ein Zahnarzt Termin an, den ich vereinbart hatte und auch bei vollem Sorgerecht nach Absprache mit dem JA, begleite. Laut Einrichtung solle ich jetzt ganz schnell eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, sonst müsse der Termin angeblich abgesagt oder verschoben werden. Ist das richtig so? Eine weitere Frage, darf ich verlangen mein Kind alleine in den Behandlungsraum zu begleiten, wegen vergangener Traumatisierung und auch den Corona Bestimmungen des ZA mit nur einem Erziehungsberechtigten, in die Praxis zu kommen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG MG
Hallo, keiner kann Sie zu irgendetwas zwingen. Es ist aber sinnvoll, mit der JA zu kooperieren. Zu der Sache als solches kann ich nichts sagen, ich kenne die Hintergründe ja nicht. Liebe Grüße NB
Pamo
Du musst nichts unterschreiben.
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben