Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss eine geplante Aufstockung nach Bekanntgabe eines BV trotzdem vollzogen werd

Frage: Muss eine geplante Aufstockung nach Bekanntgabe eines BV trotzdem vollzogen werd

Aika007

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Guten Tag Frau Bader, Im Mai wollte ich bei meinem Arbeitgeber von geringfügig beschäftigt auf 40 Prozent aufstocken, so dass ich dort auch meine KK-Beiträge bezahle. Dies würde mir mündlich im Januar auch in einem Gespräch zugesichert, weshalb ich bei meinem anderen Arbeitgeber, bei dem ich mich in Elternzeit bis Mai befinde gekündigt habe. Leider wurde die Aufstockung aber noch nicht schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Ich habe nur ein Gesprächsprotokoll in dem es vermerkt wurde. Seit letzter Woche ist nun bekannt, dass ich das zweite Mal schwanger bin. Aufgrund von Corona bin ich gleich im BV. Habe ich nun ab Mai trotzdem den Anspruch vom Betrieb vertraglich die Aufstockung auf 40 Prozent zu bekommen? Und den Lohn bzw dann den die Aufstockung weiterhin als Mutterschutzlohn zu bekommen? Mir geht es vor allem auch um die KK Beiträge. Ich und mein Freund sind nämlich noch nicht verheiratet und ohne eine Aufstockung müsste ich die KK Beiträge alle aus eigener Tasche zahlen. Mit freundlichen Grüßen Aika007


mellomania

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Wer hat das bv ausgesprochen? Corona alleine ist kein Grund dafür. Hast du den AG kontaktiert dass du einen Vertrag darüber bekommst? Wenn ein gyn das bv ausgesprochen hat kann der AG dies zu Recht anzweifeln. Der AG alleine!! Ist für die Prüfung der Gegebenheiten am Arbeitsplatz verantwortlich. Er muss eine gefährdungsbeurteilung machen und dir ersatztätigkeiten zuweisen. Erst wenn das nach Prüfung nicht geht, spricht der AG ein bv aus. Aber der gyn darf das nicht und alleine wegen corona schon zweimal nicht. Das ist kein grund


Berlin!

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Mello, nimm doch bitte mal zur Kenntnis, dass Corona sehr wohl (mit) ein Grund für ein BV sein kann! es gibt in etlichen Bundesländern entsprechende Hinweise.


mellomania

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Mit. Aber nicht ausschließen. Und nicht vom gyn. Daher fragte ich, wer es ausgestellt hat.


Mitglied inaktiv

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Zu wann hast du denn deinem Haupt AG gekündigt? BV vom AG oder Arzt? Wobei das unerheblich ist, wenn du die Aufstockung beweisen kannst. Dann gibt es daraus den Lohn und damit Krankenversicherung


cube

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Hast du Zeugen für das Gespräch oder irgendetwas schriftliches? zB eine Mail von dir an den AG mit Bezug auf die besprochene Aufstockung oder eine vom AG an dich? Wenn nicht. ist die Chance hoch, dass der AG unter den Umständen sagt, es wäre ja noch nichts fest vereinbart worden.


Aika007

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Das BV wurde vom AG ausgesprochen. Beim alten AG musste ich schon im Dezember kündigen, damit es mit seiner Kündigungsfrist bis Anfang Mai gepasst hat. Aber mein aktueller Arbeitgeber hat schon eingelenkt. Die Aufstockung findet wie geplant statt.


Mitglied inaktiv

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Das ist doch super


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