Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss eine geplante Aufstockung nach Bekanntgabe eines BV trotzdem vollzogen werd

Frage: Muss eine geplante Aufstockung nach Bekanntgabe eines BV trotzdem vollzogen werd

Aika007

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Guten Tag Frau Bader, Im Mai wollte ich bei meinem Arbeitgeber von geringfügig beschäftigt auf 40 Prozent aufstocken, so dass ich dort auch meine KK-Beiträge bezahle. Dies würde mir mündlich im Januar auch in einem Gespräch zugesichert, weshalb ich bei meinem anderen Arbeitgeber, bei dem ich mich in Elternzeit bis Mai befinde gekündigt habe. Leider wurde die Aufstockung aber noch nicht schriftlich in einem Vertrag festgehalten. Ich habe nur ein Gesprächsprotokoll in dem es vermerkt wurde. Seit letzter Woche ist nun bekannt, dass ich das zweite Mal schwanger bin. Aufgrund von Corona bin ich gleich im BV. Habe ich nun ab Mai trotzdem den Anspruch vom Betrieb vertraglich die Aufstockung auf 40 Prozent zu bekommen? Und den Lohn bzw dann den die Aufstockung weiterhin als Mutterschutzlohn zu bekommen? Mir geht es vor allem auch um die KK Beiträge. Ich und mein Freund sind nämlich noch nicht verheiratet und ohne eine Aufstockung müsste ich die KK Beiträge alle aus eigener Tasche zahlen. Mit freundlichen Grüßen Aika007


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, ob Sie das beweisen können. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, wenn der Arbeitgeber dies aber leugnet haben Sie ein Problem. Liebe Grüße NB


mellomania

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S.o


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