Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich arbeite in einem Pflegeheim,ich bin schwanger,dass Problem wir haben einen Bewohner welcher MRGN3 hat und nicht isoliert ist. Ein anderer hat MRSA welcher auch in den Wohnbereich darf. Nun meine Frage wie ansteckend ist dies für mich und mein ungeborenes Kind. Verständnis um meine Angst hat niemand.
Hallo, ich bin kein Arzt, ich kann Ihnen das nicht sagen. Informieren Sie den AG, damit dieser eine aktuelle Gefährdungsprüfiung durchführen kann. Oder wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Nach dem beigefügten Info-Blatt der Uni Ulm besteht keine Gefährdung für Schwangere. https://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/default/01_Patienten-Besucher/Downloads/Informationsblatt_MRGN_vom_LGA-BW_-_Informationen_fuer_Patienten_und_Angehoerige_auf_deutsch.pdf Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich glaube, mit dieser Frage bist du im Rechtsforum falsch! Wende dich am Besten an deinen FA, der kann dir sicherlich am Schnellsten eine Antwort geben!
HeyDu!
Sie hat die Frage bei Dr. Bluni gestellt. Ergebnis war: den AG interessiert Gefährdungsbeurteilung usw. nicht, daher habe ich sie ins Rechtsforum "geschickt". Man soll ihr bitte sagen: Was sie tun kann und wohin sie sich wenden kann.
HeyDu!
https://m.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/MRGN-WICHTIG-BITTE-UM-SCHNELLE-ANTWORT_509120.htm Dr. Bluni schrieb: Keinen Kontakt haben zu solchen Patienten.
KielSprotte
Dann sollte sie aber nicht die Frage stellen "wie ansteckend ist das für mein ungeborenes Kind", sondern eine konkrete rechtliche Frage. So versteht man das nicht wirklich und Frau Bader kann doch auch nicht alle anderen Foren durchsuchen......
sternenfee75
3 Mrgn wird bei uns im Krankenhaus auch nicht isoliert, nur 4. oft haben die Pat den Keim ja im Urin und damit solltest du als Schwangere ja eh nicht in Kontakt kommen. Dein AG muss dafür sorgen, dass du Tätigkeiten zugewiesen bekommst, die du als Schwangere machen darfst.
Mitglied inaktiv
hat sie hier im Rechtsform schon nach einem BV gefragt Vielleicht sollte es ihr mal jmd konkret erklären
KielSprotte
Bitte schildere die Gesamtsituation und stelle eine konkrete rechtliche Frage an Frau Bader. Du kannst nicht erwarten, dass sie alles liest bzw. noch in einem anderen Forum nachliest! Dann bekommst du sicher auch eine Antwort, mit der du was anfangen kannst.
HeyDu!
Ich bin nicht dafür verantwortlich wie Fragesteller ihre Frage stellen ;-)
KielSprotte
@HeyDu! Dich meinte ich in keinster Weise!!!! Ich habe die Frage in diesem Forum nicht verstanden und erst deine Beiträge haben für mich etwas Licht ins Dunkel gebracht ;) Deshalb mein Hinweis, die Frage nochmal neu/anders zu stellen, weil ich nicht unbedingt davon ausgehe, dass Frau Bader sich erst einmal durch alle Antworten liest. DU warst damit in keinster Weise gemeint, falls das bei dir so angekommen ist, sorry!
HeyDu!
Alles gut, ich hab mich ja selbst über die Fragestellung gewundert :-D
cube
nämlich ob der AG dir eine Ersatztätigkeit zuweisen muss bzw. an wen du dich wenden kannst, wenn der AG keine Gefährdung sieht, du aber schon bzw. dein FA? Also gehst du zum AG und bittest um die übliche Gefährdungsbeurteilung, die ein AG eben bei Kenntnis von Schwangerschaft durchführen muss. Im Zweifelsfall muss er dir einen Ersatztätigkeit zuweisen, kann er das nicht, in ein BV schicken. Das du Angst hast, ist nachvollziehbar - reicht aber nicht, um dich von deiner Tätigkeit zu entbinden wenn aus medizinischer Sicht eben keine Gefährdung vorliegt. Eine Antwort aus einem Internetforum (Dr. Bluni) wird der AG übrigens sicher zu Recht nicht als gesicherte, medizinische Erkenntnis werten und dir darauf hin eine andere Arbeit zuweisen. Aber sicher habt ihr einen Betriebsarzt, der da zu Rate gezogen werden wird?
Felica
Wende dich an das Gewerbeamt, die wenden sich dann an den AG.
Mitglied inaktiv
Wenn die Infektion so ansteckend wäre, müßten die Patienten isoliert werden von den anderen. Ansteckung ist nur dann möglich, wenn du diesen Erregern ausgesetzt bist. Das heißt, die Erreger müssen in den Körper gelangen. Durch normale Händehygiene und Desinfektion lassen sich die Erreger beseitigen. Der Übertragungsweg sind ungewaschene Hände. Solange du diese Patienten nicht direkt pflegst, sehe ich keine Gefährdung, nur weil zwei Patienten in der Einrichtung leben. Wende dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz; zuvor an die Pflegedienstleitung und besprich deine Bedenken dort.
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