Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilungspflicht???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mitteilungspflicht???

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Guten Tag! Ich habe folgendes Problem: Ich bin in der veirten Woche schwanger und arbeite zur Zeit als Vollzeitbeschäftigte. Mein Vertrag läuft Ende Oktober 2001 aus und ich habe schon jetzt die sichere Zusage, daß sieser verlängert werden wird( Bevor ich wusste, daß ich schwanger bin). Es heißt immer, daß es keine Mitteilungspflicht dem Arbeitgeber gegenüber gibt, aber ich kann doch nicht bis zur Vertragsunterzeichnung die SS verheimlichen und dann kurz danach angeben. Ich bin dann ja schon in der 13. Woche. Wenn ich allerdings sofort von meiner Schwangerschaft berichte, kann es sein, daß sie mich vielleicht gar nicht verlängern. Bekommt man dann in einem solchen Fall Arbeitslosengeld, Sozialhilfe o.ä. bis zur Geburt? Ich weiß nicht, was ich machen soll..... war ein ungünstiger Zeitpunkt, um schwanger zu werden.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jackie, rechtlich müssen Sie es lt. Gesetz sagen. Das Gesetz sieht aber keine Sanktionen vor. Was soll ich sonst sagen? Gruß, NB


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