Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Habe gelesen, daß man nach Ablauf der 12. SSW dem AG gegenüber verpflichtet ist, die Schwangerschaft zu melden. Ich möchte jedoch bis zur nächsten Untersuchung abwarten, wäre dann jedoch schon Anfang 14. SSW. Bei meiner 1. Schwangerschaft meldete ich es sofort u. bekam nach meiner Fehlgeburt sofort die Kündigung. Hoffe Sie können mir weiterhelfen Mfg Maja Durst
Hallo, es gibt keine Strafe, wenn man es nicht sagt, lt. Gesetz soll man es schnellstmöglich sagen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend