Mitglied inaktiv
sie haben mir geantwortet das der erzeuger das recht hat mein kind mitzunehmen....1.hat er gar keinen bezug zu ihm,da er schon über3monate nicht da war und vorher auch nur selten...2. wollte ich fragen wie es ist ,da er alkoholisiert auto gefahren ist und vor der polizei geflüchtet ist(hat geldstrafe und führerscheinentzug bekommen,mittlerweile hat er den führerschein wieder),muss ich ihm dann das kind im auto mitgeben?
Hallo, das müssen Sie durch einen Richter klären lassen. Solange es keinen entsprechenden Beschluss gibt, hat er den Anspruch.Deswegen gibt es ja auch Eilverfahren. Liebe Grüsse, NB
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