Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitführen von Perso, Führerschein etc...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mitführen von Perso, Führerschein etc...

Uba-Uba

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Hallo Frau Bader, SUPER - ich habe es echt geschafft, in der Kiddies ins Auto-Packen-Hektik mein Portemonnaie aufs Autodach zu legen und loszufahren... Nun frage ich mich, ob ich - um den Verlust aller Papiere bei so einer Aktion zu vermeiden - nicht einfach den Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein als Kopie mitnehmen kann und dann im Bedarfsfall auf der Polizeistelle im Original nachzeigen ?? Geht das ? Vielen Dank schonmal für die Antwort und eine schöne Adventszeit noch ! LG, Nanni


CKEL0410

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hallo kannst du machen,aber musst dann trotzdem eine strafe zahlen,mein onkel macht das schon ewig so!


Mitglied inaktiv

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Hallo!! Also, laut Personalausweisgesetz ist ein deutscher Staatsbürger nicht verpflichtet seinen Personalausweis oder andere Identitätsdokument mitsich zu führen. Er ist laut Gesetz nur verpflichtet einen zu besitzen. Das heißt, du mußt nix mit führen, bist aber gegenüber den zuständigen Behörden ausweispflichtig(das beisst sich). Wenn Du Deine bzw die Identität deiner Kiddies den Kollegen nicht glaubhaft machen kannst, mußt Du die erforderlichen Maßnahmen über Dich ergehen lassen. Das heißt: ggf. Identitätsfeststellung auf der Dienststelle, eventuell Verwarngeld( Verstoß ausweispflicht). Anders ist es beim Grenzübetritt, da ist jeder verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen. Anders sieht es bei Fahrzeugpapieren aus, die mußt du mitführen. genauso Führerschein. grüßle


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