Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mischeinkünfte

Frage: Mischeinkünfte

Danithias

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Hallo liebe Frau Bader, wir hatten leider gestern einen kleinen Schock. Wir haben uns bzgl. Elterngeld beraten lassen. Ich arbeite seit 12 Monaten (seit August 2020) in einem festangestellten Verhältnis. Mein Freund arbeitet ebenso in einem festangestellten Verhältnis. Zuvor war ich selbstständig und habe im Dezember 2020 das Gewerbe abgemeldet. Durch Corona und diverse andere Gründe lief das Geschäftsjahr 2020 sehr schlecht und ich hatte einen Gewinn von ca. 1300 Euro.. Der Gewinn im letzten Quartal war höher als 410€. Nun wurde uns von der Beratungsstelle mitgeteilt, dass nun nicht mehr die 12 Monate festangestellt in das Elterngeld berechnet werden, sondern nur das Geschäftsjahr 2020 als Selbstständige.. Laut Gesetz ist es so geregelt, dass wen man als selbstständige/r mehr als 410€ im Jahr Gewinn erzielt, dies als Berechnung genommen wird. Die 12 Monate als festangestellte werden in dem Fall einfach gestrichen... Die Elterngeldstelle macht sich laut Beratung auch nicht die mühe die Monate August 2020-Dezember 2020 mit einzubeziehen... zu viel Aufwand.. Dies bedeutet für mich, dass ich nicht 1250€ Elterngeld beziehe, sondern den Mindestsatz von 300€.. Mit 300€ im Monat ... Autokredit, Telefonrechnung etc... habe ich extreme befürchtung um meine Existenz.. mein Freund verdient zwar ganz gut, aber 3 Leute über Monate hinweg zu versorgen wird auch ihm schwerfallen... Wir haben uns immer sehr auf das Kind gefreut... jetzt haben wir nur noch Angst.. Ich hoffe Sie können mir helfen. Danke vorab! Viele Grüße Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Grds gilt das Kalenderjahr, wegen der Pandemie können Sie aber 2020 ausklammern, wenn es da nachweislich weniger Gewinne gab. 2. Es zählt die Summe der Einkünfte, also alle Einkünfte werden addiert. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Wann kommt das Kind denn auf die Welt?


Danithias

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ET ist der 21.09.2021


Danithias

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Verzeihung 29.09.2021


MamaausM

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Dann hast du leider Pech..... Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit zählt immer das vorher abgeschlossene Geschäftsjahr. Also 2020


Dojii

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Hier ist aber einiges schiefgelaufen in der Beratung. Diesen Laden würde ich tatsächlich demnächst meiden. ;) Alles was jetzt folgt basiert auf der Annahme, dass dein Kind erst ab dem 01.09.2021 geboren wird! Es ist tatsächlich so, dass bei einer selbstständigen Tätigkeit von mehr als 35 Euro pro Monat das Kalenderjahr vor Geburt genutzt werden muss. Hier gibt es kein Wahlrecht Sprich Januar bis Dezember 2020, wenn das Kind in 2021 geboren wird. Allerdings gilt das dann für jede Einkommensart, nicht nur die selbstständige Tätigkeit. Dein Elterngeld würde sich also aus dem Gewinn der Selbstständigkeit 2020 UND deinem Gehalt aus der Angestelltentätigkeit von August bis Dezember 2020 errechnen. Das wird quasi alles addiert. ABER es gibt aktuell eine Pandemiesonderregel, die es dir ermöglicht, das Jahr 2020 auszuklammern, wenn du im Jahr 2019 aus deiner selbstständigen Tätigkeit mehr verdient hast als in 2020 (hier gilt der Vergleich zwischen Steuerbescheid 2019 und Steuerbescheid 2020). Allerdings fällt dann der Lohn deiner Angestelltentätigkeit von August 2020 bis Dezember 2020 auch raus! Dann gilt ausschließlich alles, was du in 2019 verdient hast. Ist jetzt also eine Rechenaufgabe, ob du in 2019 (nur Selbstständigkeit) oder in 2020 (Selbstständigkeit und 8 Monate Gehalt) mehr verdient hast.


KielSprotte

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Ist jetzt also eine Rechenaufgabe, ob du in 2019 (nur Selbstständigkeit) oder in 2020 (Selbstständigkeit und 8 Monate Gehalt) mehr verdient hast. Müssten das nicht 5 Monate (August - Dezember 2020) sein? 2021 wird auf jeden Fall völlig außen vor sein.


Dojii

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Da hast du natürlich Recht, ich hab mich von der 8 (August) irritieren lassen. ;) Es zählt in 2020 nur das Gehalt von Januar bis Dezember.


Dojii

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August! Von August bis Dezember 2020.


Danithias

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vielen Dank bisher! Uns wurde mitgeteilt, dass der August - Dezember (Festangestellt) nicht mit reingrechnet wird, da nur das gesamte Geschäftsjahr 2020 zählt (selbstständig). Schade ist jedoch, dassich die letzten 12 Monate wirklich viel und hart gearbeitet habe... und der Staat mir jetzt so in den Rücken fällt.. indem ich nicht die letzten 12 Monate meines Festangestellten Verhältnis berechnen lassen kann. Wir sind froh über jede weitere Information.


Dojii

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Das ist tatsächlich schon immer so, seitdem es das Elterngeld gibt. Ausnahmen oder Härtefallregelungen gibt es nicht und diese Thematik wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Klage bringt in dem Fall auch nichts mehr.


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