sojamama
Hallo Frau Bader, ich hoffe, sie können mir kurz diese Frage beantworten. Ich habe 1999 meine Ausbildung beendet als MFA (med. Fachangestellte), danach habe ich Vollzeit gearbeitet bis zum 1. Kind. Dieses wurde 2004 im Januar geboren. 2005 im Sommer habe ich einen Minijob angenommen. Bis im Dezember 2008 mein zweites Kind geboren wurde. Im Oktober 2010 habe ich einen Teilzeitjob mit 25 Wochenstunden angenommen. Ich selber habe mich lt. Tarifvertrag in Gehaltsgruppe I bei mittlerweile 13-16 Jahre eingestuft. Mein Chef sowie dessen Steuerberaterin wollen mir nun aber "nur" ca. 8 Berufsjahre anrechnen, eben wegen dieser Minijobs. Die würden angeblich als Stunden berechnet, diese zusammengezählt, daraus ergäben sich dann ggf. Monate oder eben Berufsjahre.... DAS kann doch SO nicht sein? Ein Minijob ist doch ein Job wie jeder andere auch, gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Was sagen Sie dazu? Falls Sie hierzu überhaupt Auskunft erteilen dürfen. Wichtig vielleicht noch, ich werden nach Tarif bezahlt, so ist es vertraglich festgehalten.... Danke Ihnen ganz herzlich. melli
Hallo, Sie hatten einen Minijob und haben dann aufgestockt? Dann zält der Minijob zur Betriebszugehörigkeit Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung