Schnecke14
Hallo Frau Bader, Ich habe kürzlich bei enem Onlinehändler Kinderspielzeug im Wert von 100 € bestellt. Behalten habe ich letztlich Waren im Wert von 10 €. Der Rest war Retoure. In den AGB stand, dass ein Mindermengenzuschlag erhoben wird, wenn der Bestellwert unter 20 € ist. In den AGB steht nichts, dass ein Mindestumsatz oder ein Mindesteinkaufswert relevant ist, sondern Bestellmenge ist für den o.a. Umschlag maßgebend. Der Händler fordert von mir den o.a. Zuschlag und droht mit Inkassounternehmen. Ich habe sämtlichen Mahnungen wegen fehlenden Voraussetzungen für den Zuschlag widersprochen. Wie ist die Rechtslage? Muss ich den Zuschlag zahlen, obwohl meine Bestellmenge über 20 € war? Vielen Dank. Grüße Schnecke14
Hallo, dafür müsste ich die AGB und den Vertrag kennen Lieeb Grüsse NB
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