Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mietrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mietrecht

tine261

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Sehr geehrte Frau Bader, unser anliegen ist aus o.g. Überschrift zu erahnen. Wir (Km, Kv, Tochter 11 Jahre und Sohn 3 Jahre) wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien. Als wir anfang August den Schlüssel für unsere Wohnung bekamen, war der Traum auf dem Lande zu wohnen für uns perfekt. Leider nicht lange:-( Denn seit unsere "Untermieter" vor 3 Monaten zum 1.mal Eltern gewurden sind, fühlen sie sich von unserem Sohn massiv gestört und lassen leider auch keine gelegenheit aus dies zum Ausdruck zu bringen. Angefangen hat es damit das die Mieter unter uns mehrfach bei uns klingelten, weil mein Sohn angeblich durch die Wohnung "rennen" und zu laut in seinem Kinderzimmer spielen würde. Zu Beginn versuchten wir immer wieder auf das subjektive Ruheverständnis der Familie und dessen Baby einzugehen um den Hausfrieden zu bewahren. Wir hielten unseren Sohn an leise durch die Wohnung zu laufen und auch leise in seinem Kinderzimmer zu spielen. Toben mit der großen Schwester haben wir auf Zeiträume begrenzt wo wir wussten das unsere "Untermieter" nicht da sind. In der stillen Hoffnung das so der Hausfrieden gewahrt bleibt. Doch leider falsch gehofft:-( Denn unsere "Untermieter" fanden immer wieder neue Gründe sich an unserem Sohn gestört zu fühlen, so das wir mittlerweile resigniert dem subjektiven Bedürfnis der Familie gerecht zu werden und lassen unseren Sohn "ganz normal Kind sein". (bis auf das toben mit der Schwester) Was dazu geführt hat das nun fast tagtäglich bei uns geklingelt wurde und nur noch Forderungen gestellt wurden. So wollte man das mein Sohn nun gar nicht mehr in seinem Kinderzimmer spielt bzw. allgemein nicht mehr in der Wohnung spielt weder mit autos etc. Denn Vogel haben sie allerdings abgeschossen als sie vor 1 1/2 Wochen bei uns klingelten und meinten es ist 19:05Uhr und somit zeit das unser"plag" ins bett gebracht wird. Was gar nicht geht!!! Als mein Mann daraufhin unseren "Untermietern" die Türe vor der Nase zumachte bekamen wir jetzt ein Brief von unserer Immobiliengesellschaft mit der bitte um einer Stellungsnahme, weil dort eine schriftliche Beschwerde wegen Ruhestörung eingegangen ist. Nun meine Frage wie soll ich darauf Reagieren und welche Rechte hat mein Sohn???? Habe zwar beim googeln schon mehrere Urteile gefunden wonach ich mir keine sorgen machen bräuchte. Nur wie sieht es in unserem direkten fall aus??? Unsere "Untermieter" stützen ja alles auf dem Baby.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, na, dann lassen wir mal deren Kind älter werden… Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Ich wurde deshalb dem Vermieter entsprechende Mitteilung machen. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo Euer Kind darf ganz normal in der Wohnung spielen!!! Der untermieter weiss schon das sein Kind auch mal altert wird oder, darf es dann auch nicht spielen? Solang euer Sohn nicht extrem laut ist können sie euch garnicht, ich wurd die Verwaltung darauf hinweisen und schreiben das Sie gern mal vorbei kommen können und sich ein Bild machen, darauf werden Sie sicher nicht eingehen.....


Bernsteinelfe

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Das Baby der unteren Nachbarn (Untermieter ist was anderes, de hätte ein Zimmer in eurer Wohnung...) wird auch mal älter. Genau so würde ich das denen sagen und die Freundlichkeit mal sein lassen.


peekaboo

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Ihr Euch den Lärmpegel mal anhören könnt. Denn vielleicht hört es sich wirklich überdimensional laut an bei denen. Dann muß evtl. der Vermieter was an den Bodenbelägen ändern. Manche Häuser sind ja extrem hellhörig und ich gebe ehrlich zu... Das Geschrei "fremder" Kinder empfinde ich als "unangenehmer" und "Lauter" wie das des eigenen... LG Peeka


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