Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mietrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mietrecht

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, seit langem versuche ich mich schon von meinem Freund (Italiener) zu trennen, der auch Vater meines Sohnes ist. Wir drei leben in einer Wohnung, die meinen Eltern gehört und deren alleinige Mieterin ich bin. Mein Freund hat weder mit meinen Eltern noch mit mir einen Vertrag. Nun will mein Freund partout nicht ausziehen, dafür schreit er immer häufiger (auch vor unserem Sohn, der damit gar nicht klarkommt), er wirft mit Gegenständen und hat mich auch schon verletzt. Ich bin mittlerweile nervlich völlig am Ende und habe Angst, dass er mir etwas tut oder die Wohnung zerschlägt. Gibt es eine Möglichkeit, ihn aus der Wohnung zu bekommen? Ich kann einfach nicht mehr!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist er Mieter bei Ihnen? Dann Räumungsklage. Sonst per Polizei rauswerfen lassen (Gewaltschutz). Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Tauscht doch einfach die Schlösser aus. Nicht nur an der Wohnung, sondern zur Not auch an der Haustüre... Wo kein Mietvertrag, da kein recht auf Wohnung. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn er nicht mit im Mietvertrag steht, genügt es meiner Meinung nach, wenn Deine Eltern als Hauseigentümer und/oder Du als Mieter ihm ein Hausverbot aussprechen. Sicherheitshalber sollte das Schloß ausgetauscht werden. Macht ihm klar, dass Ihr bei Gewalttätigkeiten sofort die Polizei einschalten werdet. OK mit Eurem Kind hat er ein Umgangsrecht, aber das kann auch praktiziert werden, ohne dass er mit in der Wohnung lebt.


Mitglied inaktiv

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Ihr Lieben, vielen Dank für eure schnellen Antworten! Am liebsten würde ich es natürlich so machen, aber ich weiß eben nicht, ob eine "Duldung" in der Vergangenheit durch mich bzw. auch meine Eltern nicht eine Art mündlichen Vertrag darstellt, der wie auch immer und mit welcher Begründung auch immer gekündigt werden muss? Viele Grüße A.


Mitglied inaktiv

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Nein, er hat kein Wohnrecht oder ähnliches. Notfalls müßte er sich um eine Wohnung bemühen bzw. beim Ordnungsamt obdachlos melden und um Einweisung in eine städtische Unterkunft bzw. öffentlich geförderte Wohnung bitten.


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