Mitglied inaktiv
Werden diese auch mit auf das Einkommen (für die Berechnung des E.geldes)angerechnet ? Was ist wenn man jedoch Verluste aus V+V hat. Wird dann die Einnahme trotzdem angerechnet ? Danke, Andrea
Liebe Andrea, entscheidend ist die Summe der positiven Einkünfte. Gem. § 6 Abs. 1 BErzGG darf das Einkommen nicht um Verluste gemindert werden. N. Bader
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