Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe meine Ausbildung zur Betriebswirtin von 1998 bis 2000 gemacht und in dieser Zeit Meisterbafög bezogen. Nun meine Frage: Die Rückzahlung beginnt September 2003, wird einem die Rückzahlung gestundet, wenn man schwanger ist ? Habe schon Nachgelesen, bin aber nicht so wirklich schlau daraus geworden, ob mein Mann dann mein Meisterbafög zurückzahlen muss, wenn ich mich in der Schwangerschaft und danach für ein halbes Jahr im Erziehungsurlaub befinde. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen mm72
Hallo, http://www.bmbf.de/pub/afbg.pdf dort § 7 Gruß, NB
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