Mitglied inaktiv
Warum kriege ich bloß auf so eine einfache Frage keine Antwort?? Ich probiere es jetzt zum dritten Mal. Ihre Antwort vom 23.10.02 9.20 h f meine Frage Anspruch nach Erziehungsurlaub auf meinen Arbeitsplatz
Hallo, melden Sie die SS beiden AGs, beide haben einen Anspruch darauf. Sie haben auch bei der Teilzeit Anspruch auf Ihre alte Stelle. Ob Sie die TZ wieder antreten können, hängt an dem Vertrag zum 1. AG- Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin nicht Fr. Bader, kenn mich aber - leider - grade gut aus, da mir im Erziehungsurlaub gekündigt wird. Also - normalerweise hast Du Anspruch/Recht auf Weiterbeschäftigung, aber nicht auf exakt dieselbe Stelle. (Auskünfte dazu gibt das Amt für Arbeitsschutz, die haben dafür eine Abteilung). Bei mir ist es so, dass der Verein, bei dem ich gearbeitet habe Insolvenz angemeldet hat und uns deshalb gekündigt wird. Normalerweise ist es wohl so (hat mir eine Anwältin für Arbeitsrecht gesagt), dass die Mütter im Erziehungsurlaub am "geschütztesten" sind, da müssen sie erstmal andere entlassen, bevor sie dich entlassen können. Bei uns trifft es halt alle, das ist das Problem. Hatte ich mir auch anders vorgestellt. :-(( Vielleicht hilft es Dir ja. LG, Chr.
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