Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, könnten Sie vielleicht meinen obigen Beitrag auch beantworten. Ich finde einfach keine Stelle, die hierzu kompetent Auskunft geben kann. Vielen Dank Ulrike
Liebe Ulrike, sorry, Sie sind mir durchgeflutscht. Ich wiederhole noch mal den Beitrag: Liebe Frau Bader, mein 1. Kind ist am 7.5.99 geboren, das 2. am 24.03.01. Erziehungsurlaub/Elternzeit überschneiden sich also um ein knappes Jahr. Soweit ich verstanden habe, läuft der Erziehungsurlaub des ersten Kindes weiter. Wenn das so ist, wann muss ich dann bei meinem Arbeitgeber die neue Elternzeit beantragen: 6 Wochen vor Ende des 1.Erziehungsurlaubes oder 2 Wochen nach der Geburt des 2. Kindes, obwohl die Elternzeit erst ab 7.5.02 angetreten werden würde? Ist inzwischen geklärt, ob man die Überschneidungszeit bis zum 8. Lebensjahr "retten" kann? Und schließlich: Muß ich mich gleich über die gesamte Elternzeit entscheiden, oder kann ich erst mal ein Jahr nehmen und dann verlängern? Vielen Dank und viele Grüße Ulrike Liebe Ulrike, dazu hat das Ministerium selber auf meine Anfrage hin folgendes geschrieben: Betreff: Wichtige Neuigkeiten vom Bundesministerium: 2. Überschneidungen des EU wegen einem 2. Kind Hallo, das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Das sachbearbeitende Jurist, der mir freundlicherweise sehr schnell antwortete, bot an, ein tatsächliches Beispiel vorzurechnen, wenn ich ihm Geburtsdaten und Elternzeiten der beiden KInder nenne. Wer also den tatsächlichen Fall hat, kann ihn mir schildern, ich leite die erste diesbezügliche Zuschrift an das Ministerium weiter. Gruß, NB
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