Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrbedarf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mehrbedarf

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, zählen eigentlich Kosten für Babyschwimmen oder PEKIP-Gruppe auch zum Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf oder gelten Kosten für Frühförderkurse als durch den normalen DD-Unterhalt abgegolten? Soweit ich weiß, gilt Musikunterricht ja auch als Mehr- oder Sodnerbedarf.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, laut meinem Kommentar fällt weder Babyschwimmen noch Musikschule drunter. Noch nicht einmal die Kosten für den KiGa. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.